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Interessensgemeinschaft burgenländischer Wasserversorger

Wasserleitungsverband
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Wasserqualität

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung regelt die Anforderung an die Güte des Trinkwassers. Darin sind Grenzwerte an Inhaltsstoffen (z. B. Blei) und Mikroorganismen (z. B. Bakterien und Keime) festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Aber auch Richtzahlen für Inhaltsstoffe und Mikroorganismen, bei deren Überschreitung bestimmte Maßnahmen zu setzen sind. Häufigkeit und Umfang der Kontrollen werden genau vorgeschrieben. Aufgrund dieser Vorgaben ist Trinkwasser das am strengsten kontrollierte Lebensmittel.

Beim Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland werden pro Jahr 1.400 Trinkwasserproben entnommen und in der Folge untersucht.

Eine Wasseruntersuchung umfasst:

  • die physikalische Untersuchung
    (Temperatur, Farbe, Trübung, Geruch)
  • die chemische Untersuchung
    (Feststellung von Inhaltsstoffen und ph-Wert)
  • die bakteriologische Untersuchung
    (Feststellung, ob das Wasser verkeimt ist)

Natürliches Wasser ...
enthält nicht nur Wasserstoff und Sauerstoff. Auf seinem Weg durch die verschiedenen Bodenschichten nimmt es Mineralien, Salze und Spurenelemente (wie Kalzium, Magnesium, Sulfate und Fluoride) auf, die für den menschlichen Körper besonders wertvoll sind.

Obergrenzen ...
für mögliche schädliche Inhaltsstoffe wie Nitrate, Pestizide oder Blei werden in der Trinkwasserverordnung genau festgelegt und dürfen keinesfalls überschritten werden.

Im Unterschied zu Hausbrunnen ...
wird bei öffentlichen Wasserversorgungsnetzen aufgrund der Bestimmungen der Trinkwasserverordnung nur einwandfreies Trinkwasser an die Haushalte abgegeben.